Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen bedeutet im ersten Moment fremden Menschen zu vertrauen.
Deswegen möchten wir uns bei einem Erstgespräch vorstellen und Sie kennenlernen. Dabei entwickeln wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen ein auf Sie abgestimmtes Versorgungskonzept. Außerdem beraten wir Sie gerne auch zur Finanzierung.
Als Vertragspartner aller Kassen bieten wir Ihnen Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung gemäß SGB XI in Bereichen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung an sowie medizinische Behandlungen nach ärztlicher Anordnung als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß SGB V.
1. | Große Körperpflege |
|
2. | Kleine Körperpflege |
|
3. | Transfer An-/ Auskleiden |
|
4. | Hilfe bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenentleerung, Erbrechen) |
|
6. | Lagern |
|
7. | Mobilisation |
|
8. | Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
|
9. | Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
|
10. | Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe |
|
11. | Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (ohne außenhäusliche Begleitung) |
|
12. |
Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
|
|
13. | Essen auf Rädern/ stationärer Mittagstisch |
beinhaltet bei Essen auf Rädern:
beinhaltet beim stationärem Mittagstisch:
|
14. |
Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedütfigen
|
|
15. | Einkauf/ Besorgungen |
|
16. | Waschen, Bügeln, Reinigen |
|
17. | Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes |
|
18. |
Beheizen (Voraussetzung: Befeuerung mit Kohle, Holz,Öl) |
auch die Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials
|
19. |
19. Erstbesuch: Feststellung der Ressourcen und des PfIegebedarfs sowie Erstellung der Pflegeanamnese und Informationssammlung zur Pflegeplanung |
|
20. | Folgebesuch: Neue Feststellung der Ressourcen und des PfIegebedarfs / Anpassung der Pflegeplanung |
|
21. |
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen |
|
22. |
Organisation des Alltags und der Haushaltsführung |
|